Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben

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Koordination und regelmäßige Evaluation bzgl. Fachausschussvorsitz im Abitur; Überprüfung der mündlichen Aufgabenvorschläge....

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Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben Rhenanus-Schule

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Ihre Aufgaben

Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (Amtsblatt 01/18) und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.

Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:

Aufgabenfeldleitung im Bereich 3; dazu gehört:
  • konzeptionelle Weiterentwicklung des Aufgabenfelds
  • Koordination und regelmäßige Evaluation bzgl. kompetenzorientierter, fachübergreifend abgestimmter Schulcurricula
  • Fachausschussvorsitz im Abitur; Überprüfung der mündlichen Aufgabenvorschläge
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von individuellen Förderplänen bei drohendem Leistungsversagen
  • Beratung der Fachkonferenzen bezüglich der Unterrichtsentwicklung
  • Koordination und Evaluation der Unterrichtsentwicklung im Aufgabenfeld III

  • Beratung von Fachkolleginnen und -kollegen bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien und -planungen sowie der Erstellung von Leistungskontrollen und Prüfungsaufgaben

  • Aktive Mitarbeit bei der Erstellung des Stundenplans in Zusammenarbeit mit der Schulleitung
  • Mitarbeit bei der Erstellung des Unterrichtsverteilungsplans

Unsere Anforderungen

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung hinsichtlich des oben genannten Amtes die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen.

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

  • Lehramt an Gymnasien
  • Fakultas in mindestens einem Fach des Aufgabenfeldes, möglichst Mathematik

Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:

  • unterrichtliche Erfahrungen im Bereich einer kooperativen Gesamtschule (an allen Schulzweigen) sowie im Bereich der Gymnasialen Oberstufe
  • unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Diagnose- und Förderkompetenz
o Erziehungs- und Beratungskompetenz
o hohe curriculare Kompetenz

  • Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule
o Erfahrungen in der Organisation von schulischen Entwicklungsprozessen
o Erfahrungen im Bereich der pädagogisch-didaktischen Weiterentwicklung von schulischen Konzepten
o Erfahrungen mit dem Verwaltungsprogramm „Untis“

  • Selbstkompetenz, insbesondere
o Innovationsfähigkeit und Initiative

  • Soziale Kompetenz, insbesondere
o Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, ausgeprägte Team- und Konfliktlösungsfähigkeit sowie hohe Rollenklarheit
o Zuverlässigkeit, Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
o Interkulturelle Kompetenz
o Genderkompetenz

Allgemeine Hinweise

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis eingehen.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:

Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Herr Hagen Riedemann, zuständiger schulfachlicher Aufsichtsbeamter
Frau Hannelore Seubert, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die Lehrkräfte
Frau Anja Mehr, Gesamtvertretung der schwerbehinderten Lehrkräfte

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:

Staatliches Schulamt
für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
und den Werra-Meißner-Kreis
Rathausstraße 8
36179 Bebra


Information :

  • Company : Rhenanus-Schule
  • Position : Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben
  • Location : Deutschland
  • Country : DE

How to Submit an Application:

After reading and knowing the criteria and minimum requirements for qualifications that have been explained from the Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben job info - Rhenanus-Schule Deutschland above, thus jobseekers who feel they have not met the requirements including education, age, etc. and really feel interested in the latest job vacancies Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben job info - Rhenanus-Schule Deutschland in 28-06-2024 above, should as soon as possible complete and compile a job application file such as a job application letter, CV or curriculum vitae, FC diploma and transcripts and other supplements as described above, in order to register and take part in the admission selection for new employees in the company referred to, sent via the Next Page link below.

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Post Date : 28-06-2024